Recht auf Vergessenwerden (Art. 18 DSGVO)

Recht auf Vergessenwerden (Art. 18 DSGVO)
- Mit dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Betroffene erwirken, daß die Datenverarbeitung in bestimmten Fällen gesperrt wird und keine Weiterverarbeitung der Daten erfolgt.
- Dies ist der Fall wenn:
1.) die Richtigkeit der Daten bestritten wird und die Nutzung der Daten für den Zeitraum der Überprüfung ausgesetzt werden soll
2.) die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist und der Betroffene an Stelle der Löschung die Nutzungseinschränkung bevorzugt.

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