Dokumentationspflicht (Art. 30 DSGVO)

Dokumentationspflicht (Art. 30 DSGVO)
- Wir sind verpflichtet sämtliche Verarbeitungsprozesse im sog. Verzeichnis der Verarbeitungsprozesse zu dokumentieren.
- Es findet keine Weitergabe personenbezogener Daten an unberechtigte Dritte statt.
- Sollte eine Weitergabe personenbezogener Daten im Ausnahmefall nötig sein (z.B. Mailingaktion, Lohnbuchhaltung, Versand), verpflichtet sich die verarbeitende Stelle die erhaltenen Daten unter keinen Umständen an Unberechtigte weiterzugeben.
- Wo eine Weitergabe nötig ist (Steuerberater, DATEV, Finanzamt), erfolgt die Weitergabe in anonymisierter, nicht verfolgbarer Form. (Der Datensatz enthält anstelle personenbezogener Daten eine Vorgangsnummer)


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